Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08 AL ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Arbeitslosengeldes bei Abbruch einer Weiterbildungsmaßnahme aufgrund einer Schwangerschaft; Arbeitsunfähigkeit eines in einer Krankenversichrung versicherten Arbeitslosen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 30.04.2008 - S 1 AL 45/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08 AL ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08
Ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist jedoch von den Gerichten unter Heranziehung der Ärzte als sachverständige Zeugen zu klären (vgl. BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 S. 75).Bestand dagegen das Beschäftigungsverbot nur für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere für die zuletzt durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme, worauf die schriftliche Bescheinigung von Dr. C vom 03.04.2008 deutet, so wäre die Verfügbarkeit der Antragsstellerin im Sinne des § 119 Abs. 1 SGB III nicht entfallen (in diese Richtung auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 S. 77f.).
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R
Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08
Ein in der Krankenversicherung der Arbeitslosen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherter Arbeitsloser ist arbeitsunfähig im Sinne von § 44 Abs. 1 S. 1 SGB V, wenn er aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, Arbeiten zu verrichten, für die er sich der Arbeitsverwaltung zwecks Vermittlung zur Verfügung gestellt hat (BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 9 Rn. 17). - LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04
Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08
Spricht damit unabhängig von der Frage der analogen Anwendung des Rechtsgedanken des § 11 Abs. 1 MuSchG (vgl. dazu Hessisches LSG Urt. v. 20.08.2007 - L 9 AL 35/04) deutlich mehr für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, so kann dem Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin nicht mit Hinweis auf zweifelhafte Ansprüche der Antragsstellerin gegen den zuständigen Träger der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II der Vorrang eingeräumt werden. - BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94
Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 14/08
Da es insoweit allein auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheides ankommt (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 13 S. 53), ist es unerheblich, dass mit Ablauf der sechs Wochen die Aufhebung möglicherweise rechtmäßig gewesen wäre.